Kindesschutz – Explority e.V. setzt sich gegen Gewalt an Kindern ein und bekennt sich zum gleichberechtigten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt.

EXPLORITY e.V. – KINDESSCHUTZ POLICY
Schutz von Kindern vor Missbrauch und Ausbeutung in der nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit und planetaren Bildungsarbeit bei Explority

Warum institutioneller Kindesschutz wichtig ist
Sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern hat sich gezeigt, dass Kinder, die in Institutionen oder Projekten gefördert oder betreut werden, einem höheren Risiko ausgesetzt sind, Misshandlungen zu erfahren. Armut, Diskriminierung, Krisen sowie das Machtgefälle zwischen Hilfsorganisationen und den Menschen vor Ort begünstigen unterschiedliche Formen von Benachteiligung, Misshandlung und Ausbeutung. Gleichzeitig suchen potenzielle Täter:innen immer wieder über Institutionen den Zugang zu Kindern – in Deutschland und überall auf der Welt.

Wer wir sind und was wir machen
Explority ist eine gemeinnützige Nichtregierungsorganisation und Träger der freien Jugendhilfe sowie eine Initiative für planetare Bildung und für nachhaltige Entwicklung für Kinder und Jugendliche. Explority setzt sich weltweit für Kinderrechte insbesondere dem Recht auf Bildung ein und organisiert für Kinder und Jugendliche kostenfreie, partizipative Bildungsprogramme wie Young Voices for Sustainable Development und Nawa & Bubo im Kontext der interkulturellen Verständigung, Entwicklungszusammenarbeit, Umwelt- und digitalen Bildung. Darüber hinaus organisiert Explority Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote für Edukator:innen, Pädagog:innen und Multiplikator:innen über die Explority Academy.

Geltungsbereich: Auf welche Personengruppen bezieht sich die Kindesschutz Policy?
1. hauptamtliche Mitarbeiter:innen von Explority inklusive Geschäftsführung und Vorstand, Mitglieder, Auszubildende, Honorarkräfte, studentische Hilfskräfte, Praktikant:innen, Schüler:innen, freie Mitarbeiter:innen und Ehrenamtliche
2. Mitarbeiter:innen von staatlichen Gebern, Unternehmens- und Implementierungspartnern, Stiftungen sowie anderen Partnern, die Explority oder über einen Partner in den Kontakt mit Kindern oder ihren personenbezogenen Daten kommen
3. Besucher:innen von Projekten, Programmen, Veranstaltungen und Aktionen, die durch Explority gefördert oder organisiert werden
4. Berichterstatter:innen, die im Rahmen ihrer Arbeit über Explority in herkömmlichen wie sozialen Medien berichten

Kodex Explority zum Kindesschutz
Wir wollen den Schutz von Kindern und die nachfolgenden Standards als Qualitätsmerkmal in unserer Arbeit etablieren. Explority und seine Mitglieder verpflichten sich:
1. Mädchen und Jungen mit und ohne Behinderung in ihren Rechten zu stärken und vor sexuellem, emotionalem oder physischem Missbrauch, Ausbeutung sowie Vernachlässigung zu schützen

2. ein Umfeld zu schaffen, das für Kinder und gefährdete Personen sicher ist und in dem die Einhaltung der Kinder- und Menschenrechte gewährleistet wird
3. Kinder bei sie betreffenden Maßnahmen zu beteiligen und ihre Interessen bei der Planung und Umsetzung unserer Aktivitäten zu berücksichtigen
4. innerhalb unserer Organisation und bei unseren Partnern Bewusstsein zu schaffen und für das Thema zu sensibilisieren
5. im Rahmen unserer Presse-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen, dass die Würde des Kindes stets gewahrt bleibt
6. Entscheidungsträger:innen in Politik und Wirtschaft sowie Netzwerke in diesem Sinne zu sensibilisieren

Mit der Verabschiedung des Kodex zu Kinderrechten bekunden die Explority-Mitglieder zugleich ihren Willen, an der Umsetzung des Kodex zu arbeiten. Nach einer zweijährigen Erprobungsphase werden die Erfahrungen ausgewertet und die Maßnahmen überprüft. Bei mutmaßlichen Verstößen gegen diesen Kodex ist der Explority-Vorstand verpflichtet, dem nachzugehen. Er kann bei Bedarf das Kindesschutzteam zur Feststellung von Verstößen einschalten. Bei Feststellung von Verstößen sind diese in angemessener Weise zu ahnden.

Standards in der Personalpolitik und Außenkommunikation:
1. Auswahl- und Anstellungsverfahren anhand klar definierter Vorgaben mithilfe einer Checkliste plus Interviewleitfaden unabhängig von der zu besetzenden Stelle mit folgenden, einzuhaltenden Abschnitten:
a) Vorlage Erweitertes Führungszeugnis
b) Frage nach den persönlichen Interessen am Arbeitsumfeld und dem ausgeschriebenen Arbeitskontext
c) Frage nach Haltung der Kandidaten zu den Kindesschutzmaßnahmen von Explority
d) Frage zu weiteren Ideen der Kandidaten zum Kindesschutz oder Kommentierung von kritischen Fallbeispielen

2. Schulungen und Einarbeitung:
In den ersten drei Monaten und spätestens mit Abschluss der Probezeit müssen alle neuen Mitarbeiter:innen an den Einführungsveranstaltungen zu Kindesschutz teilgenommen haben inklusive Unterschreiben der Selbstverpflichtungserklärung (eine Kopie der Kindesschutz Policy wurde ausgehändigt)

3. Richtlinien für Außenkommunikation
a) Jegliche Herstellung und Verbreitung von medialer Inhalte soll die Würde und Identität der Kinder wahren
b) Verwendung von Pseudonymen
c) Kinder müssen (im Sinne ihres Herkunftslandes) angemessen gekleidet sein
d) Beispiele für besonders gefährdete Kinder:
– Kinder, die Opfer von Misshandlung und Ausbeutung wurden
– die selbst oder deren Eltern von einer stigmatisierenden Krankheit betroffen sind
– deren Eltern nicht mehr leben
– die minderjährig und/oder unbegleitet geflüchtet und /oder asylsuchend sind
– denen eine Straftat zur Last gelegt wird oder die eine Straftat verübt haben
– die aufgrund von Naturkatastrophen oder Konflikten eine psychische Belastung erlebt haben
– die durch Äußerungen in einem Interview einem Risiko ausgesetzt sein könnten (z. B. durch das Berichten über eine Misshandlung oder Äußerung von Kritik gegenüber einem Akteur, der Vergeltung üben könnte)

4. Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Kinder anhand von Gefahreneinstufung an das folgende Stufenmodell anpassen:
a) Gefahrenstufe 1: Geringes Risiko von Gewalt oder Stigmatisierung; der Name muss pseudonymisiert werden, Gesichter können gezeigt werden, ungefähre Ortsangaben können veröffentlicht werden
b) Gefahrenstufe 2: Mittleres Risiko von Gewalt oder Stigmatisierung; der Name muss pseudonymisiert werden, Gesichter ODER ungefähre Ortsangaben können veröffentlicht werden
c) Gefahrenstufe 3: Hohes Risiko von Gewalt oder Stigmatisierung; der Name muss pseudonymisiert werden, Gesichter dürfen nicht klar erkennbar veröffentlicht, Ortsangaben müssen verändert werden
d) Die Erziehungsberechtigten der Kinder müssen immer in die Aufklärung mit einbezogen werden. Dabei ist es unabdinglich, das Einverständnis der Sorgeberechtigten für die Sensibilisierung ihrer Kinder einzuholen.

Transparentes Fallmanagementsystem
1. Aufbau und Akteure
a) Geschlechtergemischtes Kindesschutzteam bestehend aus einem Mitglied des Vorstandes, der/s Kindesschutzbeauftragten und einer/m Mitgliedsvertreter:in
b) Task Force unabhängig von Explority mit ggf. außen stehenden Personen (Mediatoren o.ä.)
c) Ansprechpartner:in Kindesschutzbeauftragte:r

2. Verdachtsfall:
Während des gesamten Verfahrens zum Umgang mit einem Verdachtsfall wird sichergestellt, dass
a) das betroffene Kind geschützt ist und Zugang zu notwendigen Hilfsangeboten erhält
b) Sorgeberechtigte durch uns über den Verdachtsfall und den weiteren Prozess informiert sind und ggf. begleitet werden
c) der/die Verdächtige
d) bei einem Verdacht auf Misshandlung oder Ausbeutung aus der direkten Arbeit mit Kindern herausgenommen bzw. freigestellt wird
e) ein faires Verfahren erhält
f) ) angemessen über den Stand der Ermittlungen informiert wird
g) Zugang zu notwendigen Hilfsangeboten erhält
h) die von der verdachtsäußernden Person vorgebrachte Anschuldigung von allen involvierten Akteuren vertraulich behandelt wird
i) der Fall fortlaufend dokumentiert wird

3. Fallmanagement:
a) Betroffene Person: Kind unter 18 Jahren, das direkt oder indirekt durch Explority gefördert wird
b) Verdächtige Person: Eine Person, die in den Geltungsbereich von Explority fällt (siehe oben)
c) Prozedere: Meldung eines Verdachts an die/den Kindesschutzbeauftragte:n, innerhalb von 48 Stunden Einberufung des Kindesschutzteams mit Beratung darüber, ob eine unabhängige Task Force hinzugezogen werden muss; interne Klärung mit Disziplinarmaßnahmen oder bei Verdacht eines Straftatbestandes Anzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden; Dokumentation und Abschluss des Falls

Explority Kindesschutz Policy (pdf)

Die Regelungen zum Kindesschutz bei Explority wurden durch das Leitungsgremium am Dezember 2020 verabschiedet.